AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertrieb / Verkauf MW
METALLDESIGN WEBER
Ernst-Sachs-StraĂŸe 8
78467 Konstanz

Stand 07/2024
§ 1 Allgemeine Bestimmungen / Geltungsbereich
1. Unsere Lieferungen, Leistungen/Dienstleistungen und Angebote erfolgen auch ohne ausdrĂ¼ckliche Erwähnungen bei Verhandlungen ausschlieĂŸlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen.
2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung/Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehen will oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn wir ausdrĂ¼cklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.
3. Gegenbestätigungen des Bestellters auf Hinweis seiner Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Besondere Vereinbarungen beziehen sich grundsätzlich nur auf den jeweilig betreffenden Vertrag und gelten nicht fĂ¼r weitere oder nachfolgende Verträge automatisch.

§ 2 Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Jede Annahme, Erklärung und Bestellung seitens des Erstellers ist bindend. Jede Bestellung bedarf zum Vertragsschluss unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
2. Leistungsdaten aus Abbildungen, Zeichnungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrĂ¼cklich schriftlich vereinbart wurde.
3. MĂ¼ndliche Vertragsabsprachen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind unzulässig.

§ 3 Preise
1. Die GĂ¼ltigkeitsdauer unserer Angebote entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot. Sollten keine Angaben zur GĂ¼ltigkeit zu finden sein, so ist die maximale AngebotsgĂ¼ltigkeit auf maximal 30 Tage ab Angebotsdatum begrenzt.
2. Bei öffentlichen Ausschreibungen sind wir an das Angebot bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
3. Die fĂ¼r die Abrechnung des Auftrages, gelten alle Preise aus unserer fĂ¼r den Auftrag gĂ¼ltigen Auftragsbestätigung zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. FĂ¼r Aufträge, die mehr als 4 Monate vertragliche AusfĂ¼hrungszeit haben, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen an unseren Kunden weiterzugeben.
5. Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk, zuzĂ¼glich Verpackung, Verladung, Transport und Montage.
6. Insoweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise fĂ¼r die Anlieferung und Fracht mit bauseitiger Entladung. Sollte es gewĂ¼nscht werden, dass die Ware von unserem Speditionsdienstleister entladen wird, so sind wir berechtigt dies zum branchenĂ¼blichen Tagespreis abzurechnen.
7. Eine RĂ¼cknahme jeglicher Verpackungen sind im Preis nicht enthalten, so dass diese vom Besteller zu entsorgen sind. Alternativ bedarf es ein gesondertes Angebot fĂ¼r die Entsorgung.
8. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgefĂ¼hrt, welche nicht ausdrĂ¼cklich im Auftrag enthalten waren, so kann der Auftragnehmer jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste, seine Kalkulationsgrundlage oder dem angemessenen Entgelt entspricht.

§ 4 Konstruktionsänderungen
1. Wir behalten vor, Konstruktionsänderungen im Laufe eines Fertigungsprozesses vorzunehmen, soweit diese zu einer technischen Verbesserung fĂ¼hren oder fĂ¼r uns wirtschaftlicher erscheinen, wobei das optische Bild des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt wird. Negative Abweichungen von der vertraglich geschuldeten AusfĂ¼hrung ist unzulässig.
2. Ă„nderungswĂ¼nsche seitens des Auftraggebers berĂ¼cksichtigen wir, soweit es uns möglich ist. Die hiermit verbundenen Mehrkosten fĂ¼r Konstrukteur und Material trägt der Kunde.

§ 5 Lieferung / Teillieferungen / Warenversand
1. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich und können sich aufgrund der Verkehrslage/WitterungsgrĂ¼nden oder technischen GrĂ¼nde verzögern. Ein Anspruch auf eine Terminlieferung besteht nicht.
2. Die Frist fĂ¼r Lieferzeiten beginnt frĂ¼hestens nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Details und Freigaben.
3. Die Einhaltung unserer Lieferzeiten und Leistungsverpflichtungen setzt voraus, dass der Auftraggeber seiner Verpflichtung ordnungsgemĂ¤ĂŸ nachkommt.
4. Die Einhaltung unserer Lieferzeit ist damit eingehalten, wenn wir Ihnen unsere Versandbereitschaft schriftlich mitgeteilt haben.
5. Wir sind jederzeit berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen mit dem Auftraggeber abzurechnen, sofern sie erbracht wurden.
6. Sollte es zu bauseitigen Lieferhindernissen kommen, so steht der Auftraggeber in voller Verantwortung.
7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Lieferungen und/oder Teillieferungen entgegenzunehmen und auf Zustand und Vollständigkeit zu prĂ¼fen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies schriftlich auf dem Lieferschein oder der Abnahmebescheinigung zu quittieren. Sollte der Auftraggeber verhindert sein, so hat er einen von ihm beauftragten Vertreter zu stellen.

§ 6 Annahmeverzug
1. Sollte der Auftraggeber in Annahmeverzug geraten, so sind wir berechtigt, die uns entstehenden Lagerkosten zu berechnen.
2. Im Falle eines Annahmeverzugs geht die Gefahr auch ohne weiteren schriftlichen Hinweis auf Verschlechterung bis hin zum zufälligen Untergang des Produktes auf den Auftraggeber Ă¼ber.
3. Sollte sich der Auftraggeber im Annahmeverzug in Zusammenhang mit einer Montage befinden, so hat dieser kein Anrecht auf einen von ihm vorgegebenen alternativen Montagetermin.
4. Sollte sich der Auftraggeber mit einer Frist von 90 Tagen Ă¼ber der Lieferbereitschaft von Metalldesign Weber befinden, so ist Metalldesign Weber berechtigt die zur VerfĂ¼gung stehende Ware mit sofortiger Fälligkeit abzurechnen.

§ 7 Montagen
1. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, schulden wir jegliche Montagearbeiten auf bauseits vorhandenen Fundamenten. Die Fundamentarbeiten mĂ¼ssen nach unseren technischen Vorgaben erfĂ¼llt sein.
2. GerĂ¼st-, Maurer- und Stemmarbeiten werden vom Kunden Ă¼bernommen.
3. FĂ¼r die Verkehrssicherung auf der Baustelle, ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollte aus verkehrssicherungspflichtigen Absichten, Absperrarbeiten zur Sicherung der Verkehrsfläche benötigt werden, so sind diese vom Auftraggeber zu stellen.
4. Wird fĂ¼r die Montagearbeit eine Halteverbotszone benötigt, so hat sich der Auftraggeber frĂ¼hzeitig mit der jeweiligen örtlichen Behörde um diese zu kĂ¼mmern.
5. Bauplätze mĂ¼ssen so vorzufinden sein, dass ein sicheres Arbeiten gewährleistet ist.
6. Solange schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ist Metalldesign Weber berechtigt, einen Montagepartner einzusetzen.
7. Unseren Monteuren wird kostenloser Zugang zur Baustelle gewährt.
8. In unseren Montagepreisen ist berĂ¼cksichtigt, dass unsere Montagefahrzeuge bis zu 10 m an den jeweiligen Montageort ranfahren können, um kurze Materialwege zu gewährleisten. Sollte dies auf der Baustelle nicht möglich sein, ist Metalldesign Weber berechtigt, den tatsächlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
9. Die Versorgung von Strom, Wasser, Licht sowie der Zugang zu sanitären Anlagen wird bauseits gestellt und dĂ¼rfen nicht in Abzug gestellt werden..
10. Sollte es zu unvorhersehbaren Arbeiten kommen, so gelten unsere aktuellen Listenstundenlöhne. Dies bedarf der vorherigen Absprache mit dem Auftraggeber.
Listenstundenlöhne: (Stand 01.08.24)
- Metallbaumeister - 115,00 € (zzgl. MwSt.)
- Metallbaugeselle - 95,00 € (zzgl. MwSt.)
- Metallhelfer/Auszubildender - 55,00 € (zzgl. MwSt.)
Zuschläge fĂ¼r Mehrarbeitsstunden
a) Samstage alle Arbeitsstunden + 50%
b) Sonn- und Feiertage alle Arbeitsstunden + 100%

§ 8 Abnahme / GefahrenĂ¼bergabe
1. Der Auftraggeber ist zur Annahme verpflichtet. Eine Annahmeverweigerung bei Warenlieferungen wegen unerheblichen Mängeln ist ausgeschlossen.
2. Wird der Liefertermin von Seiten des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr, mit Zugang der Versandbereitschaft, an den Auftraggeber Ă¼ber.
3. Metalldesign Weber ist berechtigt, auf Kosten und Risiko des Auftraggebers bei verzögerter Annahmebereitschaft, die Ware kostenpflichtig einzulagern bzw. von einer externen Lagerei einlagern zu lassen. Auch hier geht die Gefährdungs- und Kostentragungspflicht fĂ¼r die Zeit der Einlagerung auf den Auftraggeber Ă¼ber.

§ 9 MängelansprĂ¼che
1. Eine Haftung fĂ¼r normale Abnutzungen in der Verwendung sind ausgeschlossen.
2. Bei unerheblichen Mängeln ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Auftrag zurĂ¼ckzutreten. Der Auftraggeber kann nur eine angemessene Minderung verlangen. AuĂŸer wenn dem Auftraggeber bei Auftragserteilung ein Nachlass, Rabatt oder Skonto gewährt wurde, obliegt es dem Auftragnehmer einer Minderung zuzustimmen.
3. Sollte das gelieferte oder montierte Produkt, welches von uns geliefert wurde, mangelhaft sein, so hat Metalldesign Weber das Recht auf Nachbesserung.
4. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, so entfällt jede Gewährleistung. Im Streitfall ist der Auftraggeber in der Beweispflicht und muss Ă¼ber eine ordentliche Dokumentation nachweisen, dass alle Betriebs- oder Wartungsanweisungen eingehalten wurden.
5. Sollte der Auftraggeber Änderungen am Produkt vornehmen, Teile auswechseln oder Verbrauchsmaterialien nutzen, die nicht der originalen Spezifikation entsprechen, so ist ebenfalls eine Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Mängel und GewährleistungsansprĂ¼che stehen nur und unmittelbar dem Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

§ 10 Sicherheiten / Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und kĂ¼nftiger Forderungen das Eigentum der Ware vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dĂ¼rfen weder an Dritte verwendet noch zur Sicherheit Ă¼bereignet werden.
3. Der Auftraggeber ist vor vollständiger Bezahlung unserer offenstehenden Forderungen nicht berechtigt, dieses an einen Dritten weiter zu verkaufen. Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderung tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres Eigentumsanteile zur Sicherheit ab.

§ 11 Rechnungsstellung / Zahlungen
1. Sofern mit dem Auftraggeber in unserer Auftragsbestätigung keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gelten die folgenden Zahlungsziele und Bedingungen:
- Gewerbekunden - Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug.
- Privatkunden - Zahlungsziel von 7 Tagen ohne Abzug.
- Bei Aufträgen bis 3.000,00 € (zzgl. MwSt.) gelten, falls nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen:
100% bei Auftragserteilung
- Bei Aufträgen ab 3.00,01 € (zzgl. MwSt.) gelten, falls nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen:
60% der Auftragssumme bei Auftragserteilung
40% nach Rechnungsstellung (nach Montage / Lieferung)
- Bei Aufträgen ab 15.000,01 € (zzgl. MwSt.) gelten, falls nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen:
40% der Auftragssumme bei Auftragserteilung
40% bei Montagebeginn
20% nach Rechnungsstellung(nach Montage / Lieferung)
2. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, von Verzugsbeginn an Zinsen in Höhe von 8 % Punkten Ă¼ber dem Basis Zinssatz fĂ¼r das jeweilige Jahr zu verlangen.
3. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, ist Metalldesign Weber berechtigt, einen fĂ¼r den Auftraggeber kostenpflichtigen Inkassobeauftragten fĂ¼r die Einziehung der noch offenen Forderungen zu beauftragen oder die offene Forderung Ă¼ber ein Factoring abzutreten. Diese Weise könnte die KreditwĂ¼rdigkeit des Auftraggebers mindern.
4. Sollte sich im Laufe eines Projektauftrages die KreditwĂ¼rdigkeit des Auftraggebers mindern, so ist der Auftragsgeber berechtigt alle Forderungen mit sofortiger Wirkung in Fälligkeit zu setzen.
5. Sollte der Auftraggeber von Metalldesign Weber Dokumentationen oder andere Unterlagen nach Fertigstellung der Arbeiten verlangen, entbindet dies dem Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.
6. Sollte der Auftrag gemĂ¤ĂŸ eines Bauleistungsvertrages ausgeĂ¼bt worden sein, so hat der Kunde das Recht von einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5% der Auftragssumme fĂ¼r den Zeitraum von 5 Jahren ab Datum der Abnahme.
7. Verlangt der Auftraggeber fĂ¼r Vorauszahlungen oder Anzahlungen eine Sicherheit gemĂ¤ĂŸ § 632a Abs. 3 BGB (z. B. Bank- oder VersicherungsbĂ¼rgschaft), wird diese durch Metalldesign Weber gestellt. Die hierdurch entstehenden Aval- und BĂ¼rgschaftskosten trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Metalldesign Weber kann dem Auftraggeber freiwillig einen Kostenanteil erlassen (z. B. fĂ¼r eine BĂ¼rgschaft bis 5 % der Auftragssumme).

§ 12 Vertraulichkeit / Geheimhaltung
1. Auf Zeichnungen und Mustern sowie allen Auftragsunterlagen, die dem Auftraggeber zur VerfĂ¼gung gestellt werden, behalten wir uns das alleinige geistige Eigentumsrecht vor.
2. Die von Metalldesign Weber dem Auftraggeber zur VerfĂ¼gung gestellten Unterlagen dĂ¼rfen nicht ohne unsere schriftliche Genehmigung an Dritte weitergegeben werden. Dies beinhaltet auch Angebote und Angebotszeichnungen, die vor Auftragserteilung dem Auftragsinteressenten ausgehändigt wurden. Sollte es zwischen Metalldesign Weber und dem Interessenten zu keinem Auftrag kommen, verpflichtet sich der Interessent ohne Erstellung einer Kopie, die ihm zur VerfĂ¼gung gestellten Unterlagen, auch ohne weitere Aufforderung zurĂ¼ckzugeben oder zu vernichten.
3. Solange der Auftraggeber uns nicht schriftlich dazu verpflichtet, sehen wir die Bearbeitung des jeweiligen Kundenauftrages nicht unter besonderer Geheimhaltung/Vertraulichkeit.
4. Bei einem VerstoĂŸ gegen einen der vorgenannten Punkte (§ 12 Absatz 1-3) hat der Ersteller des Dokuments das Recht auf angemessene Schadenersatz- ansprĂ¼chen, mindestens jedoch auf einen Mindestbetrag von 585,00 €.

§ 13 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
1. FĂ¼r ein Zustandekommen der Geschäftsbeziehung wird das deutsche Recht vereinbart.
2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Ort unseres Firmensitzes ausschlieĂŸlich Gerichtsstand fĂ¼r alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
3. Sollte eine Bestimmung in dieser Geschäftsbedingung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarung nicht berĂ¼hrt. Diese werden dann durch einschlägige gesetzliche Regelungen ersetzt.
Kontakt
Metalldesign Weber
Ernst-Sachs-StraĂŸe 8
78467 Konstanz
(+49) 7531 66411
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