AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertrieb / Verkauf MW
METALLDESIGN WEBER
Ernst-Sachs-Straße 8
78467 Konstanz

Stand 07/2024
§ 1 Allgemeine Bestimmungen / Geltungsbereich
1. Unsere Lieferungen, Leistungen/Dienstleistungen und Angebote erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnungen bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen.
2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung/Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehen will oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.
3. Gegenbestätigungen des Bestellters auf Hinweis seiner Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Besondere Vereinbarungen beziehen sich grundsätzlich nur auf den jeweilig betreffenden Vertrag und gelten nicht für weitere oder nachfolgende Verträge automatisch.

§ 2 Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Jede Annahme, Erklärung und Bestellung seitens des Erstellers ist bindend. Jede Bestellung bedarf zum Vertragsschluss unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
2. Leistungsdaten aus Abbildungen, Zeichnungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Mündliche Vertragsabsprachen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind unzulässig.

§ 3 Preise
1. Die Gültigkeitsdauer unserer Angebote entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot. Sollten keine Angaben zur Gültigkeit zu finden sein, so ist die maximale Angebotsgültigkeit auf maximal 30 Tage ab Angebotsdatum begrenzt.
2. Bei öffentlichen Ausschreibungen sind wir an das Angebot bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
3. Die für die Abrechnung des Auftrages, gelten alle Preise aus unserer für den Auftrag gültigen Auftragsbestätigung zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Für Aufträge, die mehr als 4 Monate vertragliche Ausführungszeit haben, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen an unseren Kunden weiterzugeben.
5. Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk, zuzüglich Verpackung, Verladung, Transport und Montage.
6. Insoweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise für die Anlieferung und Fracht mit bauseitiger Entladung. Sollte es gewünscht werden, dass die Ware von unserem Speditionsdienstleister entladen wird, so sind wir berechtigt dies zum branchenüblichen Tagespreis abzurechnen.
7. Eine Rücknahme jeglicher Verpackungen sind im Preis nicht enthalten, so dass diese vom Besteller zu entsorgen sind. Alternativ bedarf es ein gesondertes Angebot für die Entsorgung.
8. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann der Auftragnehmer jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste, seine Kalkulationsgrundlage oder dem angemessenen Entgelt entspricht.

§ 4 Konstruktionsänderungen
1. Wir behalten vor, Konstruktionsänderungen im Laufe eines Fertigungsprozesses vorzunehmen, soweit diese zu einer technischen Verbesserung führen oder für uns wirtschaftlicher erscheinen, wobei das optische Bild des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt wird. Negative Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Ausführung ist unzulässig.
2. Änderungswünsche seitens des Auftraggebers berücksichtigen wir, soweit es uns möglich ist. Die hiermit verbundenen Mehrkosten für Konstrukteur und Material trägt der Kunde.

§ 5 Lieferung / Teillieferungen / Warenversand
1. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich und können sich aufgrund der Verkehrslage/Witterungsgründen oder technischen Gründe verzögern. Ein Anspruch auf eine Terminlieferung besteht nicht.
2. Die Frist für Lieferzeiten beginnt frühestens nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Details und Freigaben.
3. Die Einhaltung unserer Lieferzeiten und Leistungsverpflichtungen setzt voraus, dass der Auftraggeber seiner Verpflichtung ordnungsgemäß nachkommt.
4. Die Einhaltung unserer Lieferzeit ist damit eingehalten, wenn wir Ihnen unsere Versandbereitschaft schriftlich mitgeteilt haben.
5. Wir sind jederzeit berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen mit dem Auftraggeber abzurechnen, sofern sie erbracht wurden.
6. Sollte es zu bauseitigen Lieferhindernissen kommen, so steht der Auftraggeber in voller Verantwortung.
7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Lieferungen und/oder Teillieferungen entgegenzunehmen und auf Zustand und Vollständigkeit zu prüfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies schriftlich auf dem Lieferschein oder der Abnahmebescheinigung zu quittieren. Sollte der Auftraggeber verhindert sein, so hat er einen von ihm beauftragten Vertreter zu stellen.

§ 6 Annahmeverzug
1. Sollte der Auftraggeber in Annahmeverzug geraten, so sind wir berechtigt, die uns entstehenden Lagerkosten zu berechnen.
2. Im Falle eines Annahmeverzugs geht die Gefahr auch ohne weiteren schriftlichen Hinweis auf Verschlechterung bis hin zum zufälligen Untergang des Produktes auf den Auftraggeber über.
3. Sollte sich der Auftraggeber im Annahmeverzug in Zusammenhang mit einer Montage befinden, so hat dieser kein Anrecht auf einen von ihm vorgegebenen alternativen Montagetermin.
4. Sollte sich der Auftraggeber mit einer Frist von 90 Tagen über der Lieferbereitschaft von Metalldesign Weber befinden, so ist Metalldesign Weber berechtigt die zur Verfügung stehende Ware mit sofortiger Fälligkeit abzurechnen.

§ 7 Montagen
1. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, schulden wir jegliche Montagearbeiten auf bauseits vorhandenen Fundamenten. Die Fundamentarbeiten müssen nach unseren technischen Vorgaben erfüllt sein.
2. Gerüst-, Maurer- und Stemmarbeiten werden vom Kunden übernommen.
3. Für die Verkehrssicherung auf der Baustelle, ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollte aus verkehrssicherungspflichtigen Absichten, Absperrarbeiten zur Sicherung der Verkehrsfläche benötigt werden, so sind diese vom Auftraggeber zu stellen.
4. Wird für die Montagearbeit eine Halteverbotszone benötigt, so hat sich der Auftraggeber frühzeitig mit der jeweiligen örtlichen Behörde um diese zu kümmern.
5. Bauplätze müssen so vorzufinden sein, dass ein sicheres Arbeiten gewährleistet ist.
6. Solange schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ist Metalldesign Weber berechtigt, einen Montagepartner einzusetzen.
7. Unseren Monteuren wird kostenloser Zugang zur Baustelle gewährt.
8. In unseren Montagepreisen ist berücksichtigt, dass unsere Montagefahrzeuge bis zu 10 m an den jeweiligen Montageort ranfahren können, um kurze Materialwege zu gewährleisten. Sollte dies auf der Baustelle nicht möglich sein, ist Metalldesign Weber berechtigt, den tatsächlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
9. Die Versorgung von Strom, Wasser, Licht sowie der Zugang zu sanitären Anlagen wird bauseits gestellt und dürfen nicht in Abzug gestellt werden..
10. Sollte es zu unvorhersehbaren Arbeiten kommen, so gelten unsere aktuellen Listenstundenlöhne. Dies bedarf der vorherigen Absprache mit dem Auftraggeber.
Listenstundenlöhne: (Stand 01.08.24)
- Metallbaumeister - 115,00 € (zzgl. MwSt.)
- Metallbaugeselle - 95,00 € (zzgl. MwSt.)
- Metallhelfer/Auszubildender - 55,00 € (zzgl. MwSt.)
Zuschläge für Mehrarbeitsstunden
a) Samstage alle Arbeitsstunden + 50%
b) Sonn- und Feiertage alle Arbeitsstunden + 100%

§ 8 Abnahme / Gefahrenübergabe
1. Der Auftraggeber ist zur Annahme verpflichtet. Eine Annahmeverweigerung bei Warenlieferungen wegen unerheblichen Mängeln ist ausgeschlossen.
2. Wird der Liefertermin von Seiten des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr, mit Zugang der Versandbereitschaft, an den Auftraggeber über.
3. Metalldesign Weber ist berechtigt, auf Kosten und Risiko des Auftraggebers bei verzögerter Annahmebereitschaft, die Ware kostenpflichtig einzulagern bzw. von einer externen Lagerei einlagern zu lassen. Auch hier geht die Gefährdungs- und Kostentragungspflicht für die Zeit der Einlagerung auf den Auftraggeber über.

§ 9 Mängelansprüche
1. Eine Haftung für normale Abnutzungen in der Verwendung sind ausgeschlossen.
2. Bei unerheblichen Mängeln ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann nur eine angemessene Minderung verlangen. Außer wenn dem Auftraggeber bei Auftragserteilung ein Nachlass, Rabatt oder Skonto gewährt wurde, obliegt es dem Auftragnehmer einer Minderung zuzustimmen.
3. Sollte das gelieferte oder montierte Produkt, welches von uns geliefert wurde, mangelhaft sein, so hat Metalldesign Weber das Recht auf Nachbesserung.
4. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, so entfällt jede Gewährleistung. Im Streitfall ist der Auftraggeber in der Beweispflicht und muss über eine ordentliche Dokumentation nachweisen, dass alle Betriebs- oder Wartungsanweisungen eingehalten wurden.
5. Sollte der Auftraggeber Änderungen am Produkt vornehmen, Teile auswechseln oder Verbrauchsmaterialien nutzen, die nicht der originalen Spezifikation entsprechen, so ist ebenfalls eine Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Mängel und Gewährleistungsansprüche stehen nur und unmittelbar dem Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

§ 10 Sicherheiten / Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen das Eigentum der Ware vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen weder an Dritte verwendet noch zur Sicherheit übereignet werden.
3. Der Auftraggeber ist vor vollständiger Bezahlung unserer offenstehenden Forderungen nicht berechtigt, dieses an einen Dritten weiter zu verkaufen. Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderung tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres Eigentumsanteile zur Sicherheit ab.

§ 11 Rechnungsstellung / Zahlungen
1. Sofern mit dem Auftraggeber in unserer Auftragsbestätigung keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gelten die folgenden Zahlungsziele und Bedingungen:
- Gewerbekunden - Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug.
- Privatkunden - Zahlungsziel von 7 Tagen ohne Abzug.
- Bei Aufträgen bis 3.000,00 € (zzgl. MwSt.) gelten, falls nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen:
100% bei Auftragserteilung
- Bei Aufträgen ab 3.00,01 € (zzgl. MwSt.) gelten, falls nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen:
60% der Auftragssumme bei Auftragserteilung
40% nach Rechnungsstellung (nach Montage / Lieferung)
- Bei Aufträgen ab 15.000,01 € (zzgl. MwSt.) gelten, falls nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen:
40% der Auftragssumme bei Auftragserteilung
30% bei Montagebeginn
30% nach Rechnungsstellung(nach Montage / Lieferung)
2. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, von Verzugsbeginn an Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basis Zinssatz für das jeweilige Jahr zu verlangen.
3. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, ist Metalldesign Weber berechtigt, einen für den Auftraggeber kostenpflichtigen Inkassobeauftragten für die Einziehung der noch offenen Forderungen zu beauftragen oder die offene Forderung über ein Factoring abzutreten. Diese Weise könnte die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern.
4. Sollte sich im Laufe eines Projektauftrages die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern, so ist der Auftragsgeber berechtigt alle Forderungen mit sofortiger Wirkung in Fälligkeit zu setzen.
5. Sollte der Auftraggeber von Metalldesign Weber Dokumentationen oder andere Unterlagen nach Fertigstellung der Arbeiten verlangen, entbindet dies dem Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.
6. Sollte der Auftrag gemäß eines Bauleistungsvertrages ausgeübt worden sein, so hat der Kunde das Recht von einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5% der Auftragssumme für den Zeitraum von 5 Jahren ab Datum der Abnahme.

§ 12 Vertraulichkeit / Geheimhaltung
1. Auf Zeichnungen und Mustern sowie allen Auftragsunterlagen, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, behalten wir uns das alleinige geistige Eigentumsrecht vor.
2. Die von Metalldesign Weber dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nicht ohne unsere schriftliche Genehmigung an Dritte weitergegeben werden. Dies beinhaltet auch Angebote und Angebotszeichnungen, die vor Auftragserteilung dem Auftragsinteressenten ausgehändigt wurden. Sollte es zwischen Metalldesign Weber und dem Interessenten zu keinem Auftrag kommen, verpflichtet sich der Interessent ohne Erstellung einer Kopie, die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, auch ohne weitere Aufforderung zurückzugeben oder zu vernichten.
3. Solange der Auftraggeber uns nicht schriftlich dazu verpflichtet, sehen wir die Bearbeitung des jeweiligen Kundenauftrages nicht unter besonderer Geheimhaltung/Vertraulichkeit.
4. Bei einem Verstoß gegen einen der vorgenannten Punkte (§ 12 Absatz 1-3) hat der Ersteller des Dokuments das Recht auf angemessene Schadenersatz- ansprüchen, mindestens jedoch auf einen Mindestbetrag von 585,00 €.

§ 13 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
1. Für ein Zustandekommen der Geschäftsbeziehung wird das deutsche Recht vereinbart.
2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Ort unseres Firmensitzes ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
3. Sollte eine Bestimmung in dieser Geschäftsbedingung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarung nicht berührt. Diese werden dann durch einschlägige gesetzliche Regelungen ersetzt.
Kontakt
Metalldesign Weber
Ernst-Sachs-Straße 8
78467 Konstanz
(+49) 7531 66411
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